Datenschutz & Haftungsausschluss

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der APE park & fly

1.) Zustandekommen des Valet-Parkvertrages

Vertragspartner sind die Firma APE park&fly und der Kunde, oder eine von ihm beauftragte Person. Mit Übergabe des Fahrzeuges und des Fahrzeugschlüssels, erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB.

1a.) Mit dem Abschluss eines APE park&fly-Vertrages einigen sich der Antragsteller (Kunde) und die APE park&fly darauf, dass die APE park&fly für den Kunden dessen Fahrzeug nach Übergabe gegen ein Entgelt auf eine geeignete Parkfläche verbringt und dort für die vereinbarte Dauer verwahrt.

1b.) Der Antrag auf Abschluss eines APE park&fly-Vertrages kann vom Antragsteller per Telefon, Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Bei einem schriftlichen Antrag kommt der Vertrag zustande, wenn nicht innerhalb 24 Stunden die Ablehnung gegenüber dem Antragenden erklärt wird. Bei mündlicher Absprache kommt der APE park&fly-Vertrag mit Übergabe von Fahrzeug und Fahrzeugschlüssel an die APE park&fly sowie Unterzeichnung des Antragsformulars zustande.

2.) Vergütung

Die Vergütung wird bei Abholung des Fahrzeugs fällig und ist vor dessen Übergabe zu leisten. Die jeweils geltenden Preise werden durch Veröffentlichung im Internet und auf Anfrage durch Zusendung einer Preisliste bekannt gemacht.

3.) Übergabe des Fahrzeugs; Übergabeprotokoll; Gegenstände im Fahrzeuginneren

3a.) Auf besondere Abmessungen und Eigenschaften des Fahrzeugs (z. B. Spoiler, Schweller, Tieferlegung, besonderes Fahrverhalten) sowie eine besondere Schadensgeneigtheit (z. B. lose Teile) hat der Auftraggeber hinzuweisen.

3b.) Der Auftraggeber verpflichtet sich gemeinsam mit dem Mitarbeiter der APE park&fly sein Fahrzeug zu begutachten und etwaige Schäden auf dem Übergabeprotokoll zu vermerken. Nimmt der Auftraggeber eine Begutachtung nicht in Anspruch sind jegliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Die APE park&fly ist berechtigt, etwaige Altschäden am Fahrzeug bildtechnisch festzuhalten. Der Auftraggeber kann bei der Übergabe verlangen, dass lose Gegenstände im Fahrzeuginneren und Kofferraum auf dem Übergabeprotokoll vermerkt werden. Wertvolle Gegenstände sind vom Kunden aus dem Fahrzeuginneren zu entfernen. Die Haftung für den Verlust von losen Gegenständen und Wertgegenständen aus dem Fahrzeuginneren regelt sich nach Nr. 7 c) dieser AGB.

3c.) Der Auftraggeber haftet für alle Verunreinigungen die durch Öl oder sonstige Flüssigkeitsverluste seines Fahrzeuges entstehen.

4.) Parkdauer; Folgen der Überschreitung der vereinbarten Einstellzeit

4a.) Die Höchstdauer der Einstellung des Fahrzeugs beträgt drei Monate. Eine längere Zeitspanne ist im Einzelfall im Voraus schriftlich zu vereinbaren. Die APE park&fly ist in einem solchen Fall berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe der den Dreimonatszeitraum übersteigenden Zeitspanne zu verlangen.

4b.) Wird das Fahrzeug innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der im Antragsformular vereinbarten Einstelldauer nicht abgeholt, so ist die APE park&fly berechtigt, das Fahrzeug auf einem öffentlichen, allgemein zugänglichen Parkplatz abzustellen.

5.) Durchführung des Vertrags; Nichterfüllung

5a.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der APE park&fly Änderungen des Auftrages, insbesondere Änderungen der Reisedaten, rechtzeitig mitzuteilen, spätestens jedoch eine Stunde vor dem im Auftragsformular vorgesehenen Zeitpunkt. Werden die veränderten Daten nicht rechtzeitig an die APE park&fly weitergegeben, kann die APE park&fly eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des jeweils geltenden Preisaushangs für den zusätzlichen Aufwand, insbesondere die erneute Bereitstellung des Fahrzeugs, vom Auftraggeber verlangen. Der Auftraggeber haftet auch insoweit für Fehler eines Berechtigten.

Die APE park&fly sollte über die Mobilfunknummer (0176) 728 64 216 informiert werden.

5b.) Bei einem Rücktritt von mindestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der Übergabe fallen keine Stornokosten an.

Erfolgt der Rücktritt innerhalb von weniger als 24 Stunden hat die APE park&fly Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die eine Rücktrittspauschale i. H. v. 50% des vereinbarten Preises beinhaltet.

5c.) Schadenersatzansprüche, z.B. aus nicht erreichten Abflügen sowie aus sonstigen verpassten Terminen und aus weiteren entstehenden Kosten des Auftraggebers, sind ausgeschlossen.

6.) Herausgabe des Fahrzeugs

Eine Herausgabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber oder Berechtigten erfolgt erst nach einer Entrichtung der Vergütung. Die Vergütung kann in Bar oder EC-Karte/ Kreditkarte entrichtet werden. Die Herausgabe an Dritte erfolgt nur nach Vorlage einer vom Auftraggeber oder Berechtigten ausgestellten Vollmacht und eine entsprechende Legitimation (Personalausweis/Reisepass).

Ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entfällt dann, wenn dieser den Schaden nicht unverzüglich nach Herausgabe des Fahrzeuges der APE park&fly gemeldet hat.

Mit der Unterschrift des Kunden bei der Fahrzeugrücknahme, bestätigt der Kunde das keine neuen Schäden am Fahrzeug vorhanden sind.

7.) Haftung der APE park&fly; Versicherungsschutz

Die APE park&fly haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugschlüssels durch den Kunden bis zu Herausgabe des Wagens (Nr. 6 dieser AGB) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

7a.) Die APE park&fly haftet für Schäden am Kundenfahrzeug wenn es sich um vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten ihrer Mitarbeiter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen handelt.

Nicht versichert sind, Vandalismus, Diebstahl von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Sachbeschädigungen durch Dritte sowie Schäden durch höhere Gewalt, innere und äußere Unruhen, elementare Naturkräfte und Kriegsereignisse.

7b.) Erfolgt die Übergabe im Dunkeln, bei regennasser, oder stark verschmutzter Karosserie, sind spätere Reklamationen von kleinen Kratzern am Lack ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden am Fahrzeug ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Haftung für Schäden, die aus einer Besonderheit des Fahrzeugs resultieren, auf die bei der Übergabe nicht hingewiesen wurde, ist ausgeschlossen. Verzichtet der Kunde aus Zeitmangel oder sonstigen Gründen auf eine Inaugenscheinnahme mit dem Abholer der APE park&fly, sind spätere Reklamationen oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

7c.) Für den Verlust von Gegenständen aus dem Fahrzeugineren und im Kofferraum haftet APE park&fly grundsätzlich nicht. In Ausnahmefällen nur dann, wenn die Gegenstände bei der Übergabe auf dem Übergabeprotokoll vermerkt wurden.

Eine Haftung der APE park&fly für Wertgegenstände, die nicht zur regelmäßigen Fahrzeugausstattung gehören, sind ausgeschlossen.

8.) Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt bei Rückgabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber oder die legitimierte Zweitperson entweder in bar netto bzw. per Kredit- oder EC-Karte.

9.) Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

10.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die jeweilige gesetzliche Regelung, die dem Regelungsziel der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Datenschutz

Alle Kundendaten werden von der APE park&fly vertraulich behandelt.

Der Antragsteller gibt der APE park&fly sein Einverständnis, seine Daten elektronisch zu verarbeiten und zu speichern und im Rahmen der nötigen Vertragsbedingungen. Die Daten werden niemals an Dritte weitergegeben.

Alle zuvor verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der APE park&fly verlieren ihre Gültigkeit.